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Die Seitengassen im Internet leben mit der Kaufstadt wieder auf. Mit unserer belebten Shoppingmeile hat sich eine eigene Szene und Kultur entwickelt, die auf Kreativität, Einfallsreichtum und Einzigartigkeit setzt. Mit Erfolg.

 

Kleinunternehmer - passt auf !

Doppelte Rundfunkgebühr für Kleingewerbetreibende gestoppt

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Endlich mal ein Urteil daß die dauerhaften Schikanen von GEZ und Abmahnanwälten gegenüber Kleingewerbetreibenden und Selbstständigen abmildert. 

Wer auf demselben Grundstück lebt und arbeitet, muss keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für seinen beruflich genutzten PC zahlen, wenn er bereits ein privates Rundfunkgerät angemeldet hat. Dies hat aktuell das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az. 6 C 15.10, 45.10 und 20.11). Das Gericht bestätigte damit drei vorinstanzliche Entscheidungen. In allen Fällen betrieben die Selbstständigen in ihren privat genutzten Wohnräumen ordnungsgemäß angemeldete Fernsehgeräte, für die Rundfunkgebühren entrichtet wurden. In den jeweiligen Arbeitszimmern ihrer Wohnung verfügten sie zugleich über internetfähige Computer, die seit dem 1.1.2007 als sogenannte neuartige Empfangsgeräte grundsätzlich rundfunkgebührenpflichtig sind.

Im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Rundfunkanstalten stuften die Richter des Bundesverwaltungsgerichts die PCs jedoch als Zweitgeräte ein, für die dann keine doppelten Gebühren zu zahlen sind. Es komme nicht darauf an, ob das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät in dem privat oder beruflich genutzten Bereich des Grundstücks bereitgehalten werde. Überdies dienten die neuartigen Geräte im beruflichen Bereich in der Regel nicht dem Rundfunkempfang, sondern werden als Arbeitsmittel benutzt, machte das Gericht deutlich.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 16. Oktober 2011 um 10:09 Uhr